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| Geschrieben von: Dr. Waldemar Hirch |
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Jehovas Zeugen in der Zeit des Nationalsozialismus (Die Online-Version enthält nur eine Auswahl von Fußnoten.) Weg in die Illegalität Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, am 30. Januar 1933, dachten die Zeugen Jehovas zunächst noch, daß zumindest die rechtsstaatliche Struktur in Deutschland erhalten bliebe. Sie sahen auch weiterhin nicht im Staat ihren wirklichen Gegner, sondern in den Großkirchen, die man beschuldigte, mit dem Staat zu eng zusammenzuarbeiten und sich für die Auflösung der Bibelforschergemeinschaft stark zu machen.(31)
Der Staat war auch weiterhin, nach ihrem Verständnis von Römer 13:1 (32), eine Einrichtung, der man „Gehorsam“ schuldete. Wenn die Regierung jedoch von verschiedenen Seiten falsch über die Bibelforscher aufgeklärt würde, wäre es kein Wunder, wenn diese Regierung sich gegen Jehovas Zeugen wende. Vor diesem Hintergrund sah man zunächst die Verbote der eigenen Religionsgemeinschaft, die in verschieden Ländern ausgesprochen wurden. So wurden am 19. April 1933 durch den Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen alle Versammlungen der Zeugen Jehovas und all ihre Tätigkeiten, insbesondere die Verteilung von Druckschriften, verboten. (33 Bereits am 13. April 1933 war ein solches Verbot in Bayern ausgesprochen worden, am 18. April in Sachsen, am 26. April in Thüringen und am 15. Mai in Baden. Die anderen deutschen Länder folgten kurze Zeit später. In Württemberg dagegen kam es erst am 1. Februar 1934 zum Verbot. (34) Als Grundlage galt die am 28. Februar 1933 erlassene sogenannte Reichstagsbrandverordnung, die hauptsächlich zur Unterdrückung politischer Unruhen gedacht war. Zu dieser Zeit war die Zahl der aktiven Gläubigen in Deutschland auf etwa 20.000 gestiegen.(35) Die Zahl der Gedächtnismahlbesucher lag am 9. April 1933 bei 25.000.(36) Zwischen dem 21. und 24. August 1933 kam es in der Fabrikhalle der WTG in Magdeburg zur Beschlagnahme sämtlicher Bücher und Bibeln mit einem Gesamtgewicht von etwa 65 Tonnen. Diese wurden auf 25 Lastwagen verfrachtet und am Stadtrand von Magdeburg verbrannt.(37) Dennoch verfolgte der deutsche Zweig der WTG zunächst weiterhin den Verhandlungsweg. Man war bemüht, durch Aufklärung über die eigenen Ziele der neuen Regierung ein positives Bild zu vermitteln. Im Herbst 1934 schien sich diese Strategie sogar teilweise auszuzahlen. Am 13. September 1934 erging ein Erlaß des preußischen Innenministeriums, der besagte, daß „das Vermögen der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung einschließlich ihrer sämtlichen Organisationen freizugeben“ sei und daß „der Druck und der Vertrieb von Bibeln und sonstiger unbedenklicher Schriften“ nicht behindert werden dürfe. Aber dieser Erlaß sagte weiterhin, daß „jede weitere Betätigung der Ernsten Bibelforscher, wie die Lehr- und Versammlungsfreiheit sowie die Herstellung und der Vertrieb von Traktaten, Flugschriften, Werbezetteln usw., nach wie vor unterbleiben“ müsse.(38) Zu diesem Zeitpunkt waren die Zeugen Jehovas als Gesamtheit nicht mehr bereit, ihre Verkündigung auf Dauer behindern zu lassen oder sogar einzustellen. Die Zentrale der WTG in Brooklyn beschloß für den 7. Oktober 1934, trotz des bestehenden Verbotes, das Predigtwerk organisiert wieder in Gang zu setzen und somit den Verhandlungsweg zu verlassen. „Im vergangenen Jahr haben Sie im Widerspruch zu Gottes Gesetz und in Verletzung unserer Rechte uns verboten, uns als Zeugen Jehovas zu versammeln, um Gottes Wort zu erforschen, ihn anzubeten und ihm zu dienen. ... Es besteht ein direkter Widerspruch zwischen Ihrem Gesetz und Gottes Gesetz. Wir folgen dem Rat der treuen Apostel und müssen ‚Gott mehr gehorchen als den Menschen‘, und das werden wir auch tun.“(39) Zugleich wurden Tausende von Telegrammen von ausländischen Zeugen Jehovas an die Reichsregierung geschickt, um ihre Verbindung zu ihren deutschen Glaubensbrüdern zu demonstrieren. Der Text der Telegramme beinhaltete die Aussage: „Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört alle guten Menschen und entehrt Gottes Namen. Hören Sie auf, Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen, sonst wird Gott Sie und ihre nationale Partei vernichten.“(40)
Der Staat reagierte mit Zwangsmaßnahmen und Verhaftungen. Am 23. Januar 1935 wurde vom Preußischen Innenministerium ein „Der Gruß ‚Heil Hitler‘ wird von den Bibelforschern abgelehnt, weil nach der Bibel ‚das Heil‘ allein von Jehova kommt. ... Der Eid auf den Führer wird von ihnen nicht geleistet. ... Da nach der Lehre der Bibelforscher alles, was Menschenantlitz hat, gleich ist, lehnen sie die Rassegesetzgebung des nationalsozialistischen Staates ab“.(46)
Ebenso lehnten sie ab, zur Wahl zur gehen.(47) Die allumfassende Unterordnung, die der nationalsozialistische Staat verlangte, die die Zeugen Jehovas aber nicht zu leisten bereit waren, mußte zwangsläufig zu einer Konfrontation führen, deren Lösung für den „Bei dieser Hartnäckigkeit der Anschauungen kann es für den Staat nur daseine Mittel geben, die Schädlinge solange, als es geht, festzusetzen und während dieser Zeit unschädlich zu machen.“(48) Nach Verbüßung der Haftstrafe wurde der Gestapa-Erlaß vom 22. April 1937 angewandt, der besagte, daß nach Verbüßung der Haft alle Zeugen Jehovas, die sich weiterhin zu ihrem Glauben bekannten, grundsätzlich in Schutzhaft genommen werden sollten.(49) Während der Schutzhaft wurde ihre Einweisung in ein Konzentrationslager vorbereitet und vollzogen. Ab diesem Jahr spielte das Strafmaß der Gerichte somit für die Verurteilten nur noch eine untergeordnete Rolle. Über diesen Erlaß wurden alle wichtigen Stellen Verweigerung des Wehrdienstes Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1935 hatte sich die Situation zusätzlich verschärft. Die Gestapo in Darmstadt schrieb 1936 in einer Anklageschrift gegen Zeugen Jehovas: „Da in der Bibel steht: ‚Du sollst nicht töten‘, lehnen die Bibelforscher jeden Wehrdienst ab, leisten der Aufforderung zur Musterung keine Folge und versuchen, andere Wehrpflichtige zur Verweigerung des Wehrdienstes zu veranlassen. Es sind sogar Fälle bekannt, in denen sie sich weigerten, am Bau von Kasernen mitzuarbeiten, da diese dazu bestimmt seien, Soldaten Ausmaß der Verfolgung Insgesamt waren etwa 10.000 Zeugen Jehovas von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen, somit etwa die Hälfte der deutschen Jehovas Zeugen haben für ihre religiöse Überzeugung und das Handeln nach ihrem Gewissen einen hohen Preis bezahlt. Der überwiegende Teil hat dennoch seine Überzeugung und seinen Glauben bewahrt. ----------------------------------------------------- 31 Am 20. April 1933 hatte der evangelische Pfarrer Otto in einer Rundfunkansprache zum Geburtstag Hitlers erklärt: „Die Evangelische Deutsche Kirche des Staates Sachsen hat sich bewußt auf den Boden der neugeschaffenen Tatsachen gestellt und wird in engster Zusammenarbeit mit den politischen Führern unseres Volkes versuchen, in dem Volksganzen nun aufs neue die Kräfte des alten Evangeliums von Jesus Christus zugänglich zu machen.
Als ersten Erfolg bei dieser Zusammenarbeit dürfen wir verbuchen, daß am heutigen Tag für das Gebiet Sachsen die Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher und ihre Unterorganisationen verboten worden sind. Ja, welch eine Wendung durch Gottes Führung! Bis hierher hat uns Gott geholfen.“ Zeitung: Oschatzer Gemeinnützige vom 21. April 1933. Siehe hierzu auch das Thema „Einvernehmen zwischen Staat und Kirchen“ in : Detlef Garbe, Zwischen Widerstand, a. a. O., S. 96 ff.
32 Vgl. Kapitel in vorliegender Arbeit: Staats- und Neutralitätsverständnis der ZJ. 33 Das Verbot zur Verbreitung religiöser Literatur durch Zeugen Jehovas wurde ab dem 30. Januar 1936 auch auf die Verbreitung von Bibeln ausgeweitet. Man wollte verhindern, daß Jehovas Zeugen überhaupt religiöse Gespräche führen. Dies war in Verbindung mit der Verbreitung der Bibeln möglich. Vom preußischen Innenministerium war am 30.1.1936 ein Rundschreiben an die Landesregierungen ergangen, in dem es auszugsweise hieß: „Ich ersuche, in Zukunft gegen den Vertrieb von Bibeln, sowie von anderen an sich einwandfreien religiösen Schriften durch frühere Mitglieder der verbotenen Internationalen Bibelforscher- Vereinigung polizeilich vorzugehen.“ „Runderlaß des Reichs- und Preußischen Innenministeriums, Berlin, 30. Januar 1936, betr: Verbot des Vertriebs von Bibeln“, abgedruckt aus: Sybil Milton, Die Zeugen Jehovas und die historische Dokumentation, S. 160-176, hier 161, in: Hans Hesse, (Hrsg.), „Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas“. Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, Bremen 1998.
35 Das Jahrbuch 1974 der Zeugen Jehovas führt an, daß im Jahr 1932 die Zahl der Gedächtnismahlbesucher in Deutschland bei 14.453 lag und das sich im selben Jahr 12.484 am besonderen Missionswerk beteiligten. Die genaue Zahl der Gläubigen, die an der Missionswoche vom 8.- 16. April 1933 teilnahmen, lag bei 19.268 Personen und war somit sprunghaft gestiegen. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, a. a. O., S. 110 f. 42 So wird in einem Verfahren gegen den Zeugen Jehovas Johannes Degen aus Lorsch berichtet, daß er bereits „vom 30.8.33-26.9.1933 wegen staatsfeindlichen Verhaltens im Konzentrationslager in Osthofen war“. Akten aus: Staatsarchiv Darmstadt, G 27/574, Geheimes Staatspolizeiamt Darmstadt, vom 15. Oktober 1936, „Strafsache gegen den Steinhauer Adam Heim aus Zwingenberg und andere wegen Vergehens gegen die Verordnung vom 28. 2. 1933“. Derselbe Angeklagte erhielt bereits im März 1935 eine vierwöchige Haftstrafe. Bei seiner dritten Verurteilung war er zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Anschließend wurde er in ein Konzentrationslager überwiesen. Urteil vom 30. November 1936. Insgesamt wurden bei diesem Prozeß 17 Bibelforscher angeklagt. In der Begründung der Strafsache heißt es: „Die Internationale Bibelforschervereinigung, in Wirklichkeit nur eine religiös getarnte jüdisch-kommunistische Vereinigung, will über den Weg der Zertrümmerung des Christentums das jüdische Weltreich und den jüdischen Missionsgedanken unter dem Deckmantel religiöser Verheißungen und Prophezeiungen verwirklichen.“ Ebd. 43 Vor das Sondergericht Darmstadt waren, (soweit es sich überhaupt noch rekonstruieren läßt, da 1944 bei einer Brandnacht in Darmstadt eine nicht genau verifizierbare Anzahl Akten verbrannt worden sind) 102 Zeugen Jehovas gekommen. W. Hirch: Untersuchung der NS-Sondergerichtsbarkeit anhand der Heimtückefälle im Raum Darmstadt, Magisterarbeit, Darmstadt, 1988. Rekonstruktion für die Ausstellung „Standhaft trotz Verfolgung - Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime“ in Darmstadt vom 18.- 23. Mai 1998. 44 Vgl. Franz Zürcher, Kreuzzug gegen das Christentum, Europa-Verlag, Zürich/New York 1938. Zürcher beschreibt die Folgen, die das Nichtbeachten des Grußzwangs nach sich ziehen konnte. Das Arbeitsgericht Osnabrück z. B. hatte am 30. Juli 1935 geurteilt, daß derjenige, der den Gruß nicht leistete, wegen „beharrlicher Verweigerung der nach dem Arbeitsvertrag obliegenden Pflichten“ zu entlassen sei. Ebd., S. 88. Ein weiterer Fall: „Weil ich mich dieses Grußes nicht bediente, wurde ich nach 25jähriger treuer Dienstzeit als Krankenpfleger fristlos entlassen.“ Oder: „Weil ich in meiner Dienststelle den Hitlergruß verweigerte und sonstige politische Forderungen nicht zu erfüllen bereit war, wurde ich in Schutzhaft genommen, aus meiner Dienststelle, in der ich 23 Jahre tätig war, fristlos und ohne irgendwelche Entschädigung entlassen und ins Konzentrationlager gebracht.“ Ebd., S. 88 f.
47 Welche besonderen Probleme es schon in der Anfangszeit mit der Wahlverweigerung nach sich zog, beschreibt der Zeitzeuge Martin Seifert: „Sechsmal erschien die SA in unserem Hause, um uns zur Wahl zu bewegen, jedoch vergebens. Den nächsten Tag bestellte sie mich in die Geschäftsstelle der NSDAP. Dort kam es zu meinem ersten Zusammenstoß mit den Nazis. Ich verteidigte mich mit der Bibel. Der Ortsgruppenleiter schätzte mich als einen Idealisten ein, anders ein Unterführer, der ausfallend wurde. Als ich mich dagegen verwahrte, brüllte er los: ‚Ich hau Dir ein paar in die Fresse, daß Du hinter den Ofen 48 Staatsarchiv Darmstadt, G 24/1345, „Äußerung des Herrn Vorsitzenden des Sondergerichts Darmstadt über ‚Die Internationale Bibelforschervereinigung‘ “ vom 26. Februar 1937. 57 „Jehovas Zeugen verweigern sich Hitlers Kriegen 1939-1945“, Rede von Priv.-Doz. Dr. Wolfram Wette, Universität Freiburg, anläßlich der Ausstellung „Standhaft trotz Verfolgung - Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime“ vom 25. April 1998 in Freiburg i.Br. Wie Wette ausführte, gab es dagegen in den Kirchen lediglich 12 katholische und 4 protestantische Verweigerer. Diese hätten auch keinen Rückhalt in ihren Kirchen gehabt.Zum Thema Kriegsdienstverweigerung durch Zeugen Jehovas siehe auch: Antje Zeiger, Zeugen Jehovas im Konzentrationslager Sachsenhausen, in: Hans Hesse (Hrsg.), „Am mutigsten waren immer“, a. a. O., S. 76-101, hier S. 76 ff. 59 Jahrbuch der ZJ 1974, a. a. O., S. 212. Vgl. Detlef Garbe, Zwischen Widerstand, a. a. O., S. 194ff, „Sorgerechtsentziehungen“ Nach Garbe lassen sich in der Beurteilung der Verfolgung der Zeugen Jehovas fünf besondere Kriterien herauskristallisieren: |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 20. April 2010 um 14:08 Uhr |

