Biographie Werner Geyer
„Die Haftzeiten in meiner Jugend waren meine Universitäten“
Werner Geyer: Inhaftierung als Zeuge Jehovas in der ehemaligen DDR von 1952-1957; Lebensbericht.
„Die Haft hat meine Grundeinstellung und mein ganzes späteres Leben stark geprägt.“1
Diese Worte schrieb Werner Geyer im Jahre 1998, nachdem er viele Jahre zuvor aus der DDR geflüchtet war und die Berliner Mauer seit neun Jahren keine Relevanz mehr besaß. In diesem Zusammenhang äußerte er auch die oben angeführten Worte, frei nach dem russischen Schriftsteller Maxim Gorki (Alexej Maximowitsch Peschkow), die Haftzeiten seiner Jugend seien seine Universitäten gewesen.
Werner Geyer, geb. am 14. Mai 1933 in Leuben im Kreis Oschatz, zwischen Leipzig und Dresden gelegen, wurde im Alter von 15 Jahren als Zeuge Jehovas getauft. Wie kam es dazu?
Werner Geyer erlernte zunächst nach seiner Schulentlassung das Handwerk des Ofensetzers. In den Jahren 1943 bis 1945 hatte er dem „Deutschen Jungvolk“ angehört, einer Unterorganisation der Hitler-Jugend für Jungen zwischen 10 und 14 Jahren.
Sein Bruder fiel im Herbst des Jahres 1944 als 15jähriger Luftwaffenhelfer. Durch den sinnlosen Tod seines Bruders und die schon bald erfolgte bedingungslose Kapitulation Deutschlands, beschloss die Familie, sich nie wieder an irgendwelchen Kriegshandlungen zu beteiligen. 1947 lernte seine Mutter und etwas später auch Werner selbst einige Zeugen Jehovas kennen, die als Kriegsdienstverweigerer Jahre ihres Lebens in Konzentrationslagern des III. Reiches verbracht hatten. Diese Menschen und ihre religiös motivierte Einstellung faszinierten ihn. Ihre Glaubenslehren überzeugten ihn. 1948 wurde er als Zeuge Jehovas getauft2 und begann als Prediger tätig zu werden. Zunächst wurde er von den Behörden nicht besonders beachtet. Dies änderte sich, als er 1952 zur Kasernierten Volkspolizei (KVP)3 geworben werden sollte. Die KVP war der militärische Vorläufer der Nationalen Volksarmee und hatte von Beginn an den Auftrag, die DDR nach außen hin militärisch zu sichern und nach innen zum Machterhalt der SED zu fungieren. Hier wollte sich Werner Geyer aufgrund seiner Einstellung zum Militärdienst nicht engagieren.
Zwei Wochen nach dem gescheiterten Anwerbungsversuch wurde er als 19jähriger junger Mann am 26. September 1952 in der Wohnung seiner Eltern verhaftet. Die Vernehmungen erfolgten durch Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit ( MfS ), die zugleich Ermittlungsbehörde/ Untersuchungsorgan für politische Straftaten war.
Nach den Vernehmungen wurde eine Charakteristik über Werner Geyer erstellt, in der er als „fanatischer Anhänger“ der Zeugen Jehovas eingeordnet wurde. Er habe sich nach 1945 keiner Partei oder Massenorganisation angeschlossen. „Seine Einstellung zur Deutschen Demokratischen Republik und zur Sowjetunion ist negativ“. Er beteilige sich in keiner Weise am „demokratischen Neuaufbau“ des Landes. Er nehme an keinen öffentlichen Versammlungen oder kulturellen Veranstaltungen teil
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1 Werner Geyer, „Kurzer Lebensbericht – Haftzeit bis heute“, 1998 (kein genaues Datum genannt), unveröffentlichtes Manuskript.
2 Die Taufansprache wurde noch von Friedrich Adler gehalten, einem Zeugen Jehovas der schon mehrere Jahre im KZ eingesperrt gewesen war und im Jahre 1950 von einem DDR-Gericht zu einer lebenslängliche Zuchthausstrafe wegen seiner Missionstätigkeit verurteilt wurde. Siehe: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, S. 229, f. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.) Wiesbaden 1974.
3 Die getarnte Armee. Geschichte der Kasernierten Volkspolizei der DDR 1952 - 1956 von Torsten Diedrich & Rüdiger Wenzke, Ch. Links Verlag; Auflage: 2., aktualisierte Auflage (23. Juni 2003)
und sei an der Politik der DDR nicht interessiert. Er sei vor und auch noch nach dem veröffentlichten Verbot der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas am 31. August 1950 als Prediger tätig gewesen und habe „ständig Personen für die schmutzigen Ziele der ´Zeugen Jehovas´ zu gewinnen“4 versucht.
Am 13. März 1953 wurden Werner und zwölf weitere Angeklagte vom Bezirksgericht Leipzig zu hohen Zuchthausstrafen zwischen 7 – 12 Jahren verurteilt. Über Werner Geyer selbst wurden 10 Jahre Zuchthaus verhängt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die eingereichte Berufung wurde abgelehnt.
Die Verurteilten hätten, laut Urteilsbegründung, "Spionage, Boykott- und Kriegshetze" betrieben. Niemand in der DDR, so hieß es weiter, würde am „wahren Charakter“ dieser im Dienst des amerikanischen Imperialismus stehenden „Spionage-, Wühl- und Propaganda-Organisation“ zweifeln. Dies sei durch eine ganze Anzahl von Prozessen ausreichend bewiesen worden. Weiter hieß es in der Begründung:
„Der amerikanische Imperialismus hat es verstanden, in den verschiedenen Ländern, unter besonderer Beachtung der volksdemokratischen und antiimperialistischen Staaten, unter der Hülle einer naiven religiösen Irrlehre und unter Ausnutzung und Missbrauch religiöser Gefühle und Überzeugungen ideologisch zurückgebliebene Menschen sich ein ganzes Heer ergebener Soldaten in Gestalt der Zeugen Jehovas zu schaffen.“5 Die amerikanischen Spionagezentralen würden die „faule Ideologie des Imperialismus“ verbreiten und es den „Agenten und Helfern der Kriegsbrandstifter“ ermöglichen, ihre „Wühl- und Hetzarbeit gegen das Lager des Friedens und des Sozialismus durchzuführen“. Werner Geyer selbst sei trotz seiner Jugend als Gruppendiener tätig gewesen und „habe sich vor allem durch seinen jugendlichen Elan und seine Unverfrorenheit im Dienste der Sekte ´ausgezeichnet´“. 6
Allen Verurteilten wurde, zusätzlich zur verhängten Haftstrafe, ihr vorhandenes Vermögen als Teil der Sühnemaßnahmen eingezogen, „weil der Umfang der verbrecherischen Tätigkeit der Angeklagten auch eine wirtschaftliche Wiedergutmachung erfordert und solch intensiven Gegnern auch die ökonomischen Grundlagen für ihre Wühlarbeit entzogen werden muss“ 7.
Werner Geyer, der den Dienst mit der Waffe deshalb verweigert hatte, um sich nicht an einem möglichen weiteren Krieg beteiligen zu müssen, schrieb hierzu: „Paradoxerweise lautete die Anklage, ich habe – obwohl Wehrdienstverweigerer – Boykott- und Kriegshetze geübt, Völkerhass bekundet sowie Propaganda für den Militarismus betrieben“8. Einer noch größeren Verunglimpfung und Verleumdung der verurteilten Opfer und der Irreführung der Bevölkerung konnte sich das Gericht kaum schuldig machen.
Die Zuchthausstrafen standen schon vor Beginn des Prozesses fest. Der Staatsanwalt des Bezirks Leipzig, Matschke, hatte für Werner Geyer zunächst 8 Jahre Zuchthaus vorgesehen. Um sich aber diese Strafhöhe von einer höheren Instanz genehmigen zu lassen, reichte er seine Vorschläge zur Höhe der vorgesehenen Urteile am 21. Februar 1953 beim Generalstaatsanwalt der DDR ein.
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4 Charakteristik des MfS BV Leipzig, Dienststelle Oschatz über Werner Geyer vom 18. 10. 1952, BStU, MfS-HA XX/4, Archiv der Zentralstelle, Nr. 2575, Bl. 393.
5 BStU, MfS-HA XX/4, Ast Leipzig, AU 92/53, GA HD Bd. 14, Urteil ! Im Namen des Volkes!, Ausfertigung vom 24. März 1953, Bl. 75 ff.
6 Ebenda, Bl. 80.
7 Ebenda, Bl. 82
8 Werner Geyer, „Kurzer Lebensbericht - Haftzeit bis heute“, siehe Fußnote 1.
Eine Woche später, am 28. Februar 1953, erhielt Matschke vom Generalstaatsanwalt die Antwort, er solle das Strafmaß erhöhen: „Wegen der zunehmenden Aktivität der Zeugen Jehovas sind die von Ihnen beabsichtigten Strafanträge um je 2 Jahre zu erhöhen.“ 9
Daraufhin erhielten sämtliche 13 Angeklagten eine um 2 Jahre höhere Zuchthausstrafe als vom Staatsanwalt ursprünglich beantragt.
Die Justiz der DDR war also keinesfalls unabhängig, sondern stand in Dienst der Staatsmacht. Politische Urteile wurden nicht vor einem unabhängigen Gericht nach gründlicher Beweisaufnahme beurteilt, sondern die ergangenen Urteile wurden von der der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit der Staatsführung von vornherein festgelegt und dem Gericht diktiert. Zu Richtern und Staatsanwälten waren ohnehin nur staatskonforme Staatsdiener ausgewählt worden.
Werner Geyer wie auch die anderen Angeklagten äußerten den Verdacht, dass schon während der Vernehmung einige Untersuchungshäftlinge unter Drogeneinfluss gesetzt wurden. In einer am 24. Mai 1998 amtlich beglaubigten Aussage äußerte Werner folgenden Verdacht:
„Während der Verhandlung [Hauptverhandlung vom 13. März 1957] kam der Hauptangeklagte Georg Braunert auf die Vernehmungsmethode des SSD zu sprechen und behauptete, dass die Häftlinge während der Zeit der Voruntersuchung beim SSD durch unlautere Mittel zu unrichtigen Aussagen veranlasst worden seien, die sie später widerrufen hätten. Er sagte in etwa folgendes: ´Es ist ja kein Wunder, wenn uns Gift ins Essen gemischt wird, dass es dann zu solchen Aussagen kommt!´ Er stützte sich auf die Beobachtungen, die wir bei einem anderen Angeklagten (Günter Naumann aus Himmelhartha) gemacht hatten. Uns allen war bei ihm eine negative Veränderung seiner Psyche aufgefallen. Günter Naumann berichtete uns, dass seinem Essen offensichtlich tablettenartige Fremdkörper beigemischt worden seien, die er z. T. entfernte. Gestützt auf diese wenigen Fakten wagte Bruder Braunert seine Äußerungen während der Verhandlung, der weder vom Staatsanwalt noch vom Gericht widersprochen wurde. Auch die anwesenden SSD-Beamten protestierten nicht. Das war für uns eine Bestätigung, dass Georg Braunert einen Tatbestand berührt hatte, der für sie äußerst unangenehm war und ihre Vernehmungsmethoden offenbarte.“10
Vom 26. September bis zum 24. November 1952 wurde Werner Geyer im Stasi-Gefängnis in Leipzig-Leutsch gefangen gehalten und verhört. Vom 25. November bis zum 13. März 1953 befand er sich in polizeilicher Untersuchungshaft. Am 13. März 1953 schließlich wurde er in die Strafvollzugsanstalt in Leipzig überstellt. Am 30. September kam er in die Justizvollzugsanstalt in Torgau, in der er bis zum 20. März 1954 inhaftiert blieb. Am 21. März 1954 wurde er in das Gefängnis nach Waldheim verlegt, wo er bis zum 9. Juni 1954 eingesperrt blieb. Trotz dieser psychischen und körperlichen Torturen konnte er noch positive Aspekte während seiner Haft entdecken. Er schrieb:
„Was wir alle bei unserer Ankunft in Waldheim schätzten, war die in geistiger Hinsicht gute Betreuung durch unsere Glaubensbrüder, die schon länger in der Anstalt weilten. Z.B. wurde jeden Tag ein biblischer Tagestext wie ein Motto an alle Brüder bzw. Zellen weitergegeben, was während des täglichen Rundgangs auf dem Gefängnishof möglich wurde.
[...]
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9 BStU, AST Leipzig, AU 92/53, GA HD Bd. 14, Schreiben der Staatsanwaltschaften vom 21. 02. und 28. 02. 1953, Bl. 65, 70.
10 Werner Geyer, „Bericht über die Verhandlung gegen 13 Angeklagte vor dem Bezirksgericht in Leipzig am 13. 03. 1953, Beglaubigte Aussage vom 24. Mai 1998. Kopie des Dokumentes im Besitz des Verfassers. Original im Eigentum von Ingrid Geyer, der Witwe Werner Geyers.
Es gab z.B. kein WC in der Zelle, sondern noch die Kübel für die Notdurft. Doch das hatte auch Vorteile: unser heimlicher Besitz von Bibelblättern oder Wachtturm-Seiten wurde fein ´säuberlich ´ in den Zwischenwänden des Kübels versteckt und kaum bei Kontrollen gefunden. Vor allem aber war die große Anzahl der Brüder im Waldheimer Gefängnis eine Ermunterung und es entstanden Freundschaften, die wir nie vergessen werden. So gesehen, war die Haft eine Bereicherung für mich.“11
In Waldheim stieß er auch auf den späteren hochrangigen Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) Dieter Pape, der zu dieser Zeit noch Zeuge Jehovas war, aber 1956 aufgrund einer Verpflichtungserklärung mit dem MfS vorzeitig frei kam.12 Er habe oft mit Dieter Pape diskutiert, sagte Werner Jahre später und seine „impulsive Art“ sei ihm im Gedächtnis geblieben. „Später“ schrieb Werner „wurde er von den Brüdern getrennt, genoss aber keinen guten Ruf unter den Häftlingen, da man ahnte, dass er für die Polizei arbeitete“.13 Pape war seit dieser Zeit bis zum Jahre 1989 als IM des MfS aktiv und spielte eine wesentliche Rolle in der Zersetzungsarbeit der Stasi gegen Zeugen Jehovas in der DDR und im Ausland.
Am 10. Juni 1954 wurde Werner in das Arbeitslager in Berlin-Hohenschönhausen verlegt. Hier genossen die inhaftierten Zeugen Jehovas offenbar relative Freiheiten und konnten regen Kontakt untereinander pflegen. In Berlin-Hohenschönhausen blieb Werner Geyer bis zum 28. August 1957. Am 29. August 1957 kam er nach Berlin-Rummelsburg und wurde schließlich am 10. September 1957 vorzeitig entlassen.
Schon am 10. Dezember 1956 hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig aufgrund eines Gnadenerlasses des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, die Herabsetzung der Strafe für mehrere Zeugen Jehovas vorgeschlagen und verfügt. Auch Werner Geyers Haftstrafe wurde auf sechs Jahre reduziert. In der Begründung der Staatsanwaltschaft hieß es dazu, man sei mittlerweile der Meinung, dass „das Urteil unter Berücksichtigung der heutigen Strafpolitik zu hart bemessen ist“14. Offenbar hatte die Tauwetterperiode in der Sowjetunion unter Nikita Chruschtschow, des Nachfolgers Josef Stalins, auch Auswirkungen in den Satellitenstaaten der Sowjetunion auf die Strafpraxis bei Zeugen Jehovas.
Unabhängig davon stellte Werners Vater, Richard Geyer, durch einen Rechtsanwalt mehrere Gesuche um Strafaussetzung für seinen Sohn. Der erste Antrag, datiert vom 15. November 195615, somit wenige Wochen vor dem Gnadenentscheid des Präsidenten, über den Richard Geyer erst Mitte Februar 1957 informiert wurde. Auch hier argumentierte der Anwalt, dass Werner „unter den heute geltenden Rechtsgrundsätzen keinesfalls mit einer so harten Strafe belegt“ worden wäre. Hinzu komme, dass das Verhalten des Verurteilten in der Haft „tadellos“ sei. Die daraufhin erfolgte Anfrage der Staatsanwaltschaft bei der Strafvollzugsanstalt in Berlin ergab, dass die Anstaltsleitung in einer kurzen Stellungnahme die Führung Werner Geyers als „gut“ beurteile und er sich „korrekt und diszipliniert" verhalte, er sogar schon zweimal mit
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11 Werner Geyer, „Bericht über meine Haftzeit“ vom 29. März 1998, unveröffentlichtes Manuskript, dem Autor vorliegend.
12 Siehe hierzu: Waldemar Hirch, Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur…, Dieter Pape (IM“ Wilhelm“), S. 293 ff., Frankfurt/M. 2003
13 Werner Geyer, „Bericht über Kontakte zu Dieter Pape in Waldheim“, 7. Juni 1998, unveröffentlichtes Manuskript, dem Autor vorliegend.
14 BStU, MfS-HA XX/4, Ast. Leipzig, AU 92/53, Der Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig, Abt. I, an die Gnadenkommission des Bezirkes Leipzig vom 10. 12. 1956, Bl. 116.
15 BStU, MfS-HA XX/4, Ast. Leipzig, AU 92/53, „Gesuch um bedingte Strafaussetzung“ vom 15. 11. 1956, Bl. 3 ff.
Prämien ausgezeichnet wurde, aber er sei nach wie vor „ein überzeugter Anhänger der Sekte ´Zeugen Jehovas´“ und lasse sich davon nicht abbringen. Die Anstaltsleitung befürworte daher keine Strafaussetzung. Die „Einsicht in die Strafbarkeit seiner Handlungen“ sei der Anstaltsleitung nicht erkennbar und Werner Geyer hätte bisher noch „keine Lehren für die Zukunft gezogen“.16 Am 11. Februar 1957 wurde dies, in Verbindung mit der Information über die Strafreduzierung auf 6 Jahre, dem Rechtsanwalt der Familie mitgeteilt. Es seien somit noch keine Voraussetzungen für eine Strafaussetzung gegeben.
Nach dem negativ beschiedenen Antrag durch die Staatsanwaltschaft wandte sich Richard Geyer direkt an das Bezirksgericht Leipzig17. Seinen Antrag begründete Richard Geyer damit, dass ohnehin schon viele Fachkräfte fehlen würden und sein Sohn in seinem Handwerksbetrieb dringend gebraucht würde:
„Durch das Fehlen von geeigneten Fachkräften – besonders aber meines Sohnes – kann ich meinem Fachgeschäft für Ofenbau und Baukeramik den Wünschen meiner Kunden – darunter Behörden und fortschrittlichen Organisationen – nur in sehr beschränkten Maße nachkommen, auch können viele Ergänzungen und Verbesserungen zum Nutzen von nicht nur Einzelpersonen, sondern der gesamten Bevölkerung nicht realisiert werden. Ich selbst habe die Absicht, nach Rückkehr meines Sohnes – soweit mir die erforderlichen Unterstützungen für meine Pläne zu teil werden können – eine wesentliche Umstellung mit mehreren Neuerungen für unseren Handwerksbetrieb einzuführen.“
Das schien eine gewisse Wirkung bei Gericht erzielt zu haben, da das Bezirksgericht sich daraufhin wiederum mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzte und ein ausführliches Führungszeugnis über Werner Geyer erbat.18 Dieses Führungszeugnis wurde am 25. April 1957 von der Vollzugsanstalt der Staatsanwaltschaft übermittelt, in dem aber wiederum die Strafaussetzung nicht befürwortet wurde, da der Häftling weiterhin ein „fanatischer Anhänger“ der Zeugen Jehovas sei.19 Am 1. Juli schrieb die Staatsanwaltschaft erneut an die Strafanstalt, dass doch zu beachten sei, dass „der Glaube allein keine Begründung ist, keine Strafaussetzung zu beantragen“. Es sei vielmehr erforderlich, auf seine Arbeitsleistung einzugehen und auf sein gesamtes weiteres Verhalten.20
Auch Werner Geyer selbst hatte mittlerweile am 27. Mai 1957 ein Gesuch auf Strafaussetzung an die Bezirksstaatsanwaltschaft gestellt (Eingangsstempel vom 20. Juni 1957).21
Im Führungsbericht der Strafvollzugsanstalt, datiert vom 27. Juli 1957, wird die religiöse Überzeugung vom Werner Geyer dann nicht mehr angeführt, doch wird die vorzeitige Haftentlassung erneut nicht befürwortet, da sein Verhalten lediglich der Anstaltsordnung entspricht und „wirklich hervorragende Eigenschaften ( mit Ausnahme seiner Arbeitsleistungen) die schon jetzt eine vorzeitige Entlassung rechtfertigen“, nicht erkennbar seien.22
Richard Geyer blieb hartnäckig und schrieb ein weiteres Gesuch direkt an den Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Melzheimer, in dem er unmissverständlich äußerte, dass er die gesamte Angelegenheit
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16 Ebd., Bl. 7,10,11.
17 Ebd., Richard Geyer an das Bezirksgericht Leipzig „Gesuch um bedingte Strafaussetzung“ vom 25. 2. 1957,Bl. 25f.
18 Ebd., „Gesuch auf bedingte Strafaussetzung für den Verurteilten Werner Geyer I 357/52“ vom 5. 3. 1957, Bl., 12.
19 Ebd., „Führungsbericht über den Strafgefangenen Werner Geyer“ vom 25. April 1957, Bl. 17
20 Ebd. „Betreff: Strafgefangener Werner Geyer“ vom 1. 7. 1957, Bl. 20.
21 Ebd. „Gesuch auf vorzeitige Haftentlassung“ vom 27. 5. 1957, Bl. 19.
22 Ebd. „Führungsbericht über den Strafgefangenen Werner Geyer“ vom 27. 7. 1957, Bl. 23.
nicht mehr verstehen könne. Die Führungszeugnisse der Anstaltsleitung könnten nicht der Wahrheit entsprechen. Sein Sohn sei mittlerweile 6 x wegen guter Arbeits- und Sportleistungen prämiert worden. Er befinde sich seit 3 Jahren auf einem Außenkommando der Anstalt. Selbst die direkten Vorgesetzten seines Sohnes könnten nicht verstehen, dass „noch keine Entlassung erfolgt sei“. Seinem Sohn sei wiederholt bestätigt worden, dass ihm ein gutes Führungszeugnis ausgestellt worden sei. Werner selbst habe sich in seiner Freizeit mit „Mathematik, Deutsch, Chemie und Baufachkunde“ beschäftigt und sein Wissen erweitert. Er trainiere sogar „Sprünge fürs Schwimmfest“. Zum Abschluss schrieb Richard Geyer noch: „Bewiesen durch die Ergebnisse der letzen Wahlen, die eine Stabilität unserer heutigen Staatsordnung dokumentieren, sowie die Erkenntnisse anderer demokratischer Volksrepubliken – z.B. Polen, wo alle Zeugen Jehovas freigelassen wurden – veranlassen mich, der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass auch bei uns in der DDR dementsprechende Maßnahmen eine vorfristige Entlassung ermöglichen.“23
Dieser Brief erreichte offenbar das gewünschte Ergebnis. Am 19. August 1957 erfolgte der Beschluss des Bezirksgerichts Leipzig, die Strafe gegen Werner Geyer auszusetzen. Es wurde eine dreijährige Bewährungszeit nach der Haftentlassung festgesetzt. Es wurde anerkannt, dass Werner „sehr gute Arbeitsleistungen“ gezeigt habe und sein Verhalten anstandslos sei. Auch im Hinblick auf „die weitere Festigung und Stärkung unseres Arbeiter-und Bauernstaates“ wäre ihm die bedingte Strafaussetzung gewährt worden.24
Eine Rüge dagegen erhielt der Leiter der Strafanstalt, da aufgefallen war, dass die Bewertungen und das Führungszeugnis über Werner Geyer nicht stimmig waren. Im Anschreiben des Staatsanwalts Schüssler an den Anstaltsleiter hieß es über die sich teils widersprechenden Führungsberichte der Anstaltsleitung:
„Eine Prüfung mit derartigen Widersprüchen löst bei unserer Bevölkerung absolutes Unverständnis aus bzw. man kommt zu der Meinung, dass von unserer Seite aus subjektive Erwägungen ausschlaggebend sind. Ich erwarte baldige Antwort“.25
Die Antwort der Anstaltsleitung war beschämend. Man hatte festgestellt, dass Werner Geyer sich gar nicht in der Strafanstalt befunden habe, sondern in einem Außenlager der Anstalt. Die Lagerleitung kenne „also nicht das Verhalten der Strafgefangenen in anderen Anstalten“ [im Außenlager, d. A.] schrieb der Anstaltsleiter. Man gehe nur anhand der vorhandenen Akten vor und schreibe Führungsberichte anhand der Aktenlage. Weiter heißt es: „ Durch Ihren Brief sind wir auf die Mängel aufmerksam geworden und haben sofort Maßnahmen erteilt, die in Zukunft derartige Dinge nicht mehr in Erscheinung treten lassen werden. Der o.G. [oben Genannte, d. A.] wurde am 10. Sept. 1957 entlassen“.26
Solche gravierenden Mängel traten besonders in den ersten Jahren der DDR häufig auf und zeigen die zur damaligen Zeit eher schlecht organisierte und menschenverachtende Seite dieses Systems. Ohne den intensiven Einsatz seines Vaters wäre Werner Geyer bis zur Verbüßung der Gesamtstrafe in der Haftanstalt verblieben.
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23 Ebd., Richard Geyer an den Generalstaatsanwalt der DDR Dr. Melzheimer vom 4. 8. 1957, Bl. 36f.
24 Ebd., Beschluss in der Strafsache gegen Werner Geyer vom 19. 8. 1957, Bl.30.
25 Ebd., Staatsanwaltschaft an den Anstaltsleiter vom 30. 8. 1957.
26 Ebd. Leiter der Strafvollzugsanstalt Hahn, Hauptmann der Volkspolizei, an Staatsanwalt Schüssler vom 13. 9. 1957, Bl. 41.
Zunächst blieb Werner nach seiner Haftentlassung bei seinen Eltern wohnen und arbeitete im Geschäft seines Vaters mit. Da er aber weiterhin aktiv seinen Glauben praktizieren wollte und sich sehr wohl bewusst war, in welcher Gefahr er dadurch in der DDR schwebte und unter Stasi-Beobachtung stand, floh er im September 1958 nach Westberlin, wo er bis 1961 in der Verwaltung des Ostbüros der Zeugen Jehovas beschäftigt war. Seine Aufgabe bestand im Ostbüro darin, die Verbindung zu den Glaubensbrüdern in der DDR aufrecht zu erhalten und sie mit der Literatur der Religionsgemeinschaft zu versorgen. Auch in Westberlin wurde Werner Geyer von der Stasi observiert. Mehrere IM berichteten über ihn. In den IM-Berichten werden die Decknamen von „Heini“, „Guma“ und „Rita Reiber“ genannt.27 Am 4. Juli 1960 wurde ein konkreter Beobachtungsauftrag gegen Werner Geyer angelegt mit der Aufgabe, seine Gewohnheiten und seinen gesamten Lebenswandel festzustellen.28 Im Beobachtungsauftrag wurde auch festgelegt, dass, sollte Werner Geyer „den demokratischen Sektor von Groß-Berlin aufsuchen“, die „sofortige Festnahme einzuleiten“ sei.
In einem IM-Bericht des MfS-Leutnants Herbrich über Werner Geyer wurde vom IM erwähnt, dass Werner Geyer, ebenso wie der damalige Leiter des Ostbüros, Willy Pohl, damit rechneten, „daß sie sich eines Tages in den Händen der Sicherheitsorgane der DDR befinden“ würden.29 Diese Befürchtung, von der Stasi entführt zu werden, war nicht unberechtigt, wie das Beispiel der versuchten Entführung des ehemaligen Leiters des Ostbüros, Ernst Wauer, belegt. 30
In Waldheim hatte Werner den ebenfalls inhaftierten Zeugen Jehovas Siegfried Lehmann kennengelernt. Sie verband eine dauerhafte Freundschaft. Siegfried hatte seiner Schwester Ingrid von Werner erzählt und ihr gesagt, dass er jemanden kenne der zu ihr passen würde. Er sagte ihr, wie sich Ingrid noch heute gut erinnern kann und was ihr Interesse weckte, dass er jemanden für sie wüsste, der sogar“ klüger sei wie sie“. Es entstand zunächst ein loser Kontakt zu Werner der später intensiviert wurde, als Ingrid nach einem Kongreßbesuch 1958 in Westberlin nicht mehr zurück in die DDR konnte. Ihr Name stand auf der Fahndungsliste der DDR-Grenzpolizei und sie fürchtete festgenommen zu werden. Ihr Bruder Siegfried riet ihr dringend in Westberlin zu bleiben. So kam es, dass sie während des Flüchtlings-Aufnahmeverfahrens im Ostbüro der Zeugen Jehovas Beschäftigung fand. Hier lernten sich Werner und Ingrid auch besser kennen und lieben.
Nach dem Mauerbau in Berlin am 13. August 1961 mussten die organisatorischen Strukturen in der DDR und auch die Kuriertätigkeit der Zeugen Jehovas völlig geändert werden. Werner erhielt andere Aufgaben.Am 28. Februar 1962 heiraten Werner und Ingrid in Darmstadt, wo die Eltern von Ingrid lebten. Nach kurzer Zeit der Erholung begannen beide, in einer besonderen Art des Missionsdienstes in Deutschland tätig zu sein, dem missionarischen Kreisdienst. Sie besuchten im Laufe der kommenden Jahre Versammlungen in Oberbayern und Oberfranken. Aus privaten Gründen schieden sie nach mehreren Jahren aus dem Kreisdienst aus und ließen sich in Ober-Ramstadt bei Darmstadt nieder, wo Werner zunächst als Fliesenleger arbeitete.
Im christlichen Haus-zu-Haus Dienst lernte Werner Anfang der 70er Jahre seinen späteren Arbeitgeber kennen und arbeitete sich als Quereinsteiger in den Architektur-Modellbau ein. Nach einer Phase der Einarbeitung war er in der Lage selbständig hochwertige Modelle zu konzipieren und machte das zu seinem Beruf. An der Konzeption von Kreiskongress-Sälen der Religionsgemeinschaft war er beteiligt.
Um die persönliche Missionstätigkeit noch interessanter zu gestalten und Menschen von der Unhaltbarkeit der Evolutionstheorie zu überzeugen, produzierte Werner im Jahre 1973 gemeinsam mit Otto Jäger, einem weiteren Zeugen Jehovas, eine eineinhalbstündige Dia-Vortragsreihe zu diesem Thema, die er in vielen Gemeinden der Religionsgemeinschaft deutschlandweit vorstellte.
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27 BStU, MfS-HA XX/4, Archiv der Zentralstelle, Nr. 2575, Beobachtungsberichte, Bl. 367, 368, 429 ff.
28 Ebd., Beobachtungsauftrag vom 4. 7. 1960, Bl. 457,f.
29 Ebd., Bericht Leutnants Herbrich über die Aussagen eines IM vom 17. 7. 1960, Bl. 446 ff.
30 Vgl. W. Hirch, Die Politik des Ministeriums für Staatssicherheit gegenüber den Zeugen Jehovas, Exkurs: Versuch der Entführung eines Ostbüro-Mitarbeiters der Zeugen Jehovas aus West-Berlin, S. 119 ff., in: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der DDR-Diktatur, Gerhard Besier und Clemens Vollnhals ( Hrsg.), Berlin 2003.
1977 wurde Werners und Ingrids erste Tochter, Cornelia, geboren, was die Eltern als einen besonderen Segen empfanden. Drei Jahre später kam ihre zweite Tochter, Daniela, zur Welt und machte die Eltern ebenso glücklich.
Die einleitenden Worte von Werner Geyer in dieser Biographie wären nicht vollständig, wenn man seinen Worten, dass die Haft seine Grundeinstellung und sein ganzes späteres Leben stark geprägt habe, nicht noch seine gleichzeitig gemachten weiteren Ausführungen anfügen würde. Er schrieb über seine religiöse Einstellung:
„Ich habe in all den Jahren niemanden gefunden, der mir eine vernünftigere Weltanschauung, eine bessere erdenweite Bruderschaft und eine gesichertere Hoffnung bieten konnte als die, welche ich als Verteidiger der Bibel habe.“
In den Jahren bis zu seinem Tod im Februar 1999 war Werner Geyer als Ältester in verschiedenen Gemeinden der Zeugen Jehovas im Raum Darmstadt tätig (Darmstadt-Ost, Reinheim, Ober-Ramstadt).
Menschen, die ihn gut gekannt haben, erinnern sich noch sehr gern an ihn als einen warmherzigen, offenen, diskussionsfreudigen und von seiner religiösen Anschauung überzeugten Menschen.
Dr. Waldemar Hirch
03. Januar 2014